Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Tape-Team GmbH
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
(3) Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden über diese Website nicht abgeschlossen. Etwaige Verkäufe an Verbraucher erfolgen ausschließlich über externe Verkaufsplattformen und unterliegen den dort jeweils geltenden Bedingungen.
2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Der schriftlichen Auftragsbestätigung gleichgestellt ist der Beginn der Ausführung des Auftrags durch uns.
(3) Angaben zu Eigenschaften, Maßen, Gewichten oder technischen Daten stellen keine garantierten Beschaffenheiten dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Handelsübliche sowie technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Lieferung, Lieferfristen, Teillieferungen
(1) Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
(3) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Materialengpässe, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Maßnahmen) verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
5. Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
(2) Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen oder Teillieferungen erfolgen.
6. Kundenindividuelle Anfertigungen
(1) Waren, die nach Vorgaben, Spezifikationen, Zeichnungen, Maßen oder sonstigen besonderen Anforderungen des Kunden gefertigt, konfektioniert, zugeschnitten oder individualisiert werden, gelten als kundenspezifische Anfertigungen.
(2) Kundenspezifische Anfertigungen sind von Rücknahme, Umtausch oder sonstiger Rückabwicklung ausgeschlossen.
(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit der von ihm übermittelten Vorgaben. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen und bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten oder weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern.
8. Transportschäden
(1) Offensichtliche Transportschäden sind nach Möglichkeit unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und uns unverzüglich anzuzeigen.
(2) Die Versäumung dieser Anzeige hat keine Auswirkungen auf gesetzliche Gewährleistungsrechte, erleichtert jedoch die Durchsetzung unserer Ansprüche gegenüber dem Frachtführer oder der Transportversicherung.
9. Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Tape-Team GmbH in Unterschleißheim.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.